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Erstattung der Mehrwertsteuer nach erfolgreicher Ausfuhr in ein Drittland durch den Käufer


Sofern Sie als Kunde, Ihre bei uns gekaufte Ware nach dem Kauf erfolgreich in ein Drittland bzw. Drittstaat exportiert haben, besteht die Möglichkeit, dass wir Ihnen die deutsche Mehrwertsteuer erstatten.


Dafür müssen Sie uns die erfolgreiche Ausfuhr der Waren schriftlich und im Original, z.B. durch Zolldokumente, nachweisen, sowie einen Nachweis über Ihren Wohnsitz im Drittland erbringen. Der Antrag auf MwSt.-Rückerstattung muss dabei spätestens 2 Monate nach dem Kauf (Beginn mit Rechnungsdatum) vollständig und mit allen Unterlagen bei uns eingegangen sein.

Für die anfallenden Kosten und Aufwendungen der Erstattung erheben wir eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 15,00 Euro netto pro Erstattung. Diese wird direkt mit der entsprechenden Gutschrift verrechnet.

Die Beantragung einer Mehrwertsteuer-Rückerstattung ist nur bei einem ausgewiesenen Mehrwertsteuerbetrag von mindestens 20 Euro möglich.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Leistung um eine freiwillige Leistung handelt, welche von uns jederzeit verweigert werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie ohne schritfliche Freigabe nicht bevollmächtigt sind, uns als Ausführer von Ware anzugeben oder zu benennen.